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10/12 Alternativen gefunden?

Welche Form der Betriebsübergabe gewählt werden soll, kann aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten nicht allgemein gültig beantwortet werden.

Die traditionelle Form der Unternehmensübertragung innerhalb der Familie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:

  • Die Schenkung als vorweggenommene Erbfolge,
  • die Übertragung gegen Rente, Raten oder wiederkehrende Leistungen,
  • der Verkauf des Unternehmens gegen Einmalzahlung.

 

In allen Fällen müssen diese Vereinbarungen mit dem Steuerberater und einem Rechtsanwalt vertraglich geregelt werden.

Bei der externen Nachfolge wird oft an die Veräußerung an einen Konkurrenten gedacht, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Bisweilen nutzt der Konkurrent den Erwerb des Unternehmens zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsstellung und ist besonders am Know-how bzw. am Kundenstamm interessiert. Im Anschluß daran wird oftmals der eigentliche Geschäftsbetrieb des Unternehmens stillgelegt.

Je mehr Zeit man sich bei der Suche nach einem geeigneten Käufer lassen kann, desto größer ist die Chance, eine Fortführung des Unternehmens zu erreichen. Der Verkauf des Unternehmens an einen eigenen Mitarbeiter läßt sich als Gütesiegel für das Unternehmen bewerten.

Neben dem Verkauf kann auch eine Verpachtung des Unternehmens erfolgen. Soll sich der Nachfolger erst noch weiterqualifizieren oder einarbeiten, ist auch die schrittweise Übertragung eines Unternehmens möglich. Der Nachfolger wird dabei zunächst als Mitgesellschafter am Unternehmen beteiligt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt gehen dann alle Geschäftsanteile und die Befugnisse der Geschäftsführung auf den Nachfolger über. Dabei muß der Zuwachs von Aufgaben und Kompetenzen in einem Zeitplan für beide Seiten verbindlich geregelt werden.